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Wir sind nicht die Einzigen
aber einzig ARTIG!

Klassen

PKW B

PKW (B) - ab 18 Jahre

  • 14 mal theoretischer Unterricht bei Ersterwerb
  • 10 mal theoretischer Unterricht bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins (z.B. A1)
  • 12 mal Sonderfahrten (5 mal Überland, 4 mal Autobahn, 3 mal Nachtfahrt)

Die Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich.
Die Ausbildung kann auf Wunsch auf einen Fahrzeug mit Automatik-Getriebe absolviert werden.

PKW B17

PKW (B17) - ab 17 Jahre - begleitetes Fahren

  • Ausbildung wie B ab 18 Jahren
  • Voraussetzung: mindestens 1 Begleiter

Die Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
Die Ausbildung kann auf Wunsch auf einen Fahrzeug mit Automatik-Getriebe absolviert werden.

Behindertenausbildung

Behindertenausbildung - ab 18 Jahre

  • 14 mal theoretischer Unterricht bei Ersterwerb
  • 10 mal theoretischer Unterricht bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins
  • 12 mal Sonderfahrten (5 mal Überland, 4 mal Autobahn, 3 mal Nachtfahrt)

Hinweis: Die praktische Ausbildung findet auf dem speziell für Sie ausgerüsteten Fahrzeug statt

B 96

B 96 - Ausdehnung der Klasse B

  • berechtigt zum Mitführen eines Anhängers über 750 kg bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4250 kg der Kombination
  • 3,5 h theoretische sowie 2,5 h praktische Ausbildung + 60 Minuten Abschlussfahrt
  • keine Prüfung
  • Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage bei der Behörde

BE

BE – Erweiterung der Klasse B

  • berechtigt zum Mitführen von Anhängern über 750 kg bis 3500 kg
  • keine Theorie
  • praktische Ausbildung und Prüfung sind zu absolvieren

196

B196 - Motorradfahren mit dem PKW-Führerschein

  • Schlüsselzahl 196 - Motorradfahren mit dem PKW-Führerschein
  • Vorbesitz Kl. B mind. 5 Jahre
  • Mindestalter 25
  • Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW sowie
  • Fahrerschulung (ohne Prüfung)
  • mind. 4x90 Minuten theoretische  und 5x90 Minuten praktische Ausbildung

A2

Motorrad Klasse A2

  • beschränkt auf 35 kW
  • keine Theorie bei mind. Zweijährigem Vorbesitz der Kl. A1
  • bei Vorbesitz Kl. A1 länger als 2 Jahre keine Theorieprüfung erforderlich
  • 16 mal theoretischer Unterricht bei Ersterwerb
  • 10 mal theoretischer Unterricht bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins
  • 12 mal Sonderfahrten (5 mal Überland, 4 mal Autobahn, 3 mal Nachtfahrt)

A

Motorrad Klasse A

  • Krafträder von mehr als 50 ccm und mehr als 45 km/h sowie
  • dreirädrige Kraftfahrzeug mit mehr als 15 kW
  • Mindestalter 24 bzw. 20 Jahre (bei 2jährigem Vorbesitz der Kl. A2) für die Klasse A
  • Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kfz
  • Keine theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung bei mind. 2-jährigem Vorbesitz der Kl. A2

C1

C1

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Theorie 6 Lektionen Grundstoff sowie 6 Lektion LKW-spezifischer Stoff
  • Praxis: Grundausbildung plus 7 Sonderfahrten(3 Überland-,1 Autobahn-,1 Nachtfahrt).

C und CE

LKW (C und CE) - ab 18 Jahre

  • bis zum 21. Lebensjahr gewerblich auf 7,5 t beschränkt
  • Klasse C ist nur Zugmaschine Klasse CE ist Zugmaschine und Hänger/Auflieger
  • Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung hängt von dem zu erwerbenden Führerschein ab
  • Bedingung: PKW-Führerschein

Hinweis: Man kann auch ohne PKW-Führerschein den LKW-Führerschein erwerben. (Ausbildung erst PKW und dann LKW)

Bus

Bus

  • Vorbesitz Kl. C/CE erforderlich
  • 6 h Grundstoff, 8 h Zusatzstoff Kl. D
  • Gesetzlich geforderte mind. Grundausbildung bei Vorbesitz Kl. C/CE mehr als 2 Jahre 7 h
  • Sonderfahrten bei Vorbesitz Kl. C/CE mehr als 2 Jahre: 8 Überland,4 Autobahn, 3 Nachtfahrten

Adresse
Sunny Fahrschule H.-P. Kamieth
Lessingstrasse 66
39108 Magdeburg

Telefon
(0391) 7 33 59 65
Fax
(0391) 733 20 11

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